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   VG Augsburg, 19.08.2013 - Au 7 K 13.30138   

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VG Augsburg, 19.08.2013 - Au 7 K 13.30138 (https://dejure.org/2013,23818)
VG Augsburg, Entscheidung vom 19.08.2013 - Au 7 K 13.30138 (https://dejure.org/2013,23818)
VG Augsburg, Entscheidung vom 19. August 2013 - Au 7 K 13.30138 (https://dejure.org/2013,23818)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm

    Auszug aus VG Augsburg, 19.08.2013 - Au 7 K 13.30138
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt eine Abweisung der Asylklage als offensichtlich unbegründet voraus, dass im hier maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung (s. § 77 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz AsylVfG) an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage sich dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (s. BVerfG, B.v. 20.9.2001, InfAuslR 2002, 146/148; BVerfG, B.v. 7.4.1998 - 2 BvR 253/96 -, juris).

    Da dem Asylverfahrensgesetz ein einheitlicher Begriff der offensichtlichen Unbegründetheit zu Grunde liegt, ist die Bestimmung des § 30 AsylVfG grundsätzlich auch für das gerichtliche Verfahren maßgeblich (vgl. BVerfG, B.v.20.9.2001, InfAuslR 2002, 146 ff.).

  • BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 253/96

    Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet wegen widersprüchlicher

    Auszug aus VG Augsburg, 19.08.2013 - Au 7 K 13.30138
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt eine Abweisung der Asylklage als offensichtlich unbegründet voraus, dass im hier maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung (s. § 77 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz AsylVfG) an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage sich dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (s. BVerfG, B.v. 20.9.2001, InfAuslR 2002, 146/148; BVerfG, B.v. 7.4.1998 - 2 BvR 253/96 -, juris).
  • BVerfG, 07.12.1992 - 2 BvR 1621/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung eines Asylantrags als

    Auszug aus VG Augsburg, 19.08.2013 - Au 7 K 13.30138
    Unter welchen Voraussetzungen sich die Abweisung einer Asylklage "geradezu aufdrängt", lässt sich nicht abstrakt bestimmen, sondern bedarf der jeweiligen Beurteilung im Einzelfall (s. BVerfG, B.v. 7.12.1992, InfAuslR 1993, 105/107).
  • VG Augsburg, 15.05.2013 - Au 7 S 13.30139

    Nigeria; Keine Vorverfolgung geltend gemacht; bisexuelle Veranlagung nicht

    Auszug aus VG Augsburg, 19.08.2013 - Au 7 K 13.30138
    Mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 15. Mai 2013 (Az.: Au 7 S 13.30139) wurde der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO abgelehnt.
  • VG Augsburg, 15.05.2013 - Au 7 S 13.30139

    Nigeria; Keine Vorverfolgung geltend gemacht; bisexuelle Veranlagung nicht

    Am 7. Mai 2013 erhob der Antragsteller gegen den Ablehnungsbescheid Klage zum Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg, die unter dem Aktenzeichen Au 7 K 13.30138 geführt wird, und stellte sinngemäß auch einen Eilantrag nach § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung ,.
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